Was sind geschlossene Immobilienfonds?

geschlossene-fonds24-de12_02Geschlossene Immobilienfonds gehören wohl zu den beliebtesten und ältesten Arten der Investmentfonds. Sie geben eine bestimmte Investitionssumme vor, von der ein festgelegter Anteil durch Eigenkapital getragen wird. Dieses Eigenkapital wird durch die Anleger beigesteuert, die wiederum von den zuständigen Vermittlern geworben werden.

 

 

Aktuelle Deutschland-Immobilienfonds im Überblick

Aktuelle Auslands-Immobilienfonds im Überblick

 

Sobald das vorgegebene Kapital eingenommen wurde, wird der Fonds geschlossen (geschlossene Fonds) und eine weitere Aufnahme von Gesellschaftern ist nicht mehr möglich. Das heißt, jeder Investor, der in einen geschlossenen Immobilienfonds investiert, bindet sich langfristig, also über die im Emissionsprospekt genannte Zeit, an diesen. Der vorzeitige Verkauf oder die Übertragung eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds ist dagegen nur schwierig möglich.

Der Anleger ist dabei verpflichtet, einen möglichen Nachfolger selbst zu suchen, wobei dieser den Anteil nur dann übernehmen darf, wenn die Geschäftsführung des Fonds ihre Zustimmung dazu erteilt. Diese kann sie zwar oft nur aus „wichtigem Grunde“ verweigern, allerdings fällt hierunter auch ein evtl. zu niedriger Preis. Denn dadurch würden auch die Einlagen der anderen Gesellschafter wieder anders bewertet werden. Allerdings finden mittlerweile auch zahlreiche Versuche statt, die Kapitaleinlagen in geschlossenen Immobilienfonds über einen Zweitmarkt an der Börse zu verkaufen. Dieser Weg ist jedoch noch nicht ausgereift und nicht bei allen angebotenen Fonds möglich.

In einen geschlossenen Immobilienfonds kann also nur während des Platzierungszeitraumes investiert werden, also so lange die endgültige Eigenkapitalsumme noch nicht erreicht wird. Danach wird der Fonds für alle weiteren Interessenten geschlossen und diese müssen auf ein neues Angebot warten.

Meist werden geschlossene Immobilienfonds als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, also als GmbH & Co. KG geführt, aber auch die Gründung als GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ist möglich. Der Vorteil der ersteren Unternehmensform liegt ganz klar darin begründet, dass der Anleger als Kommanditist in die Gesellschaft eintritt. Das heißt, er ist am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt, ob dieses positiv oder negativ ausfällt, haftet im letzteren Fall allerdings nur mit seiner getätigten Einlage. Bei der Investition in eine GbR dagegen wird der Anleger zwar auch zum Gesellschafter und ist am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt, muss im Verlustfall aber noch Kapital nachschießen bzw. haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen.

 

 

Geschlossene Immobilienfonds und Emissionsprospekte

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Der geschlossene Immobilienfonds muss, wie alle Kapitalanlagen in Deutschland, einen Emissionsprospekt herausgeben, in dem die Chancen und Risiken der Investition klar aufgezeigt werden müssen. Weiterhin sollte hier eine detaillierte Beschreibung des Unternehmenskonzeptes vorliegen. Die Immobilien, in die investiert werden soll, sollten ebenfalls umfassend vorgestellt werden, um eine sichere Entscheidungsgrundlage für den einzelnen Investor zu gewährleisten. Auch der Emissionsprospekt, auch Beteiligungsprospekt genannt, von Immobilienfonds wird der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vorgelegt. Allerdings wird hier nur die Vollständigkeit der Unterlagen, nicht aber die Richtigkeit der Angaben im Prospekt geprüft.

 

Investitionsgrundlagen bei geschlossenen Immobilienfonds

Am häufigsten werden geschlossene Immobilienfonds in Gewerbeimmobilien oder Bürohäuser investiert. Günstig ist es hier, wenn für diese Gebäude bereits Mieter vorliegen, deren Bonität so gut ist, dass eine langfristige Vermietung möglich ist und keine Verluste durch Mietausfälle entstehen. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Immobilien zum Zeitpunkt der Auflage des geschlossenen Fonds bereits erbaut und vermietet sind.

Ein geschlossener Immobilienfonds kann also sowohl in unbebaute Grundstücke investieren und darauf Gewerbeimmobilien errichten, als auch in bereits bestehende Immobilien investieren.

Eine wichtige Sparte dieser Fonds sind auch die so genannten Blind Pools, die ursprünglich nur im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds, mittlerweile aber in allen gängigen Investmentfonds vertreten sind. Dabei investiert der Anleger eine bestimmte Geldsumme in einen Blind Pool, ohne zu wissen, in welche Immobilien er nun genau investiert. In jedem Fall erlangt man hier eine breitere Risikostreuung durch die Investition in mehrere Immobilien, so dass ein Verlust einer Immobilie mit dem Gewinn einer anderen aus demselben Pool wieder ausgeglichen werden kann.